Darf eine Actioncam außen am Motorradhelm montiert werden?
Die Kamera selbst ist nicht das einzige Thema. Halterung, harte Vorsprünge, Sollbruchverhalten und Veränderungen am Helm sind sicherheitsrelevant.
ECE 22.06 und äußere Anbauten
Die Norm betrachtet äußere Vorsprünge und Zubehör sicherheitskritisch, weil sie beim Aufprall hängen bleiben oder Kräfte ungünstig einleiten können. Eine Kamera, die nicht Bestandteil der Helmprüfung war, ist deshalb nicht pauschal durch die Helmhomologation abgedeckt.
Unsere Sicherheitslinie
Verwende nur eine flache Klebehalterung auf einer geeigneten Oberfläche. Keine Bohrungen, Schrauben, Nieten oder Lösungsmittel. Je kleiner der Hebelarm und je eher sich die Halterung bei starker Belastung löst, desto geringer erscheint uns das zusätzliche Risiko.
Datenschutz beim Filmen
Unabhängig von der Helmgenehmigung kann dauerhaftes Filmen anderer Verkehrsteilnehmer datenschutzrechtliche Fragen auslösen. Unsere Einschätzung: Anlassbezogene, sparsame Aufzeichnung ist weniger kritisch als permanente Überwachung. Veröffentlichung und Kennzeichen- oder Personenerkennbarkeit sind getrennt zu prüfen.